Wie Sie IHRE WEBSITE Auf Cookies prüfen können

· e commerce · 3 Minuten Lesezeit

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie ganz einfach Ihre Webseite auf die Verwendung von Cookies prüfen können. Nach dem EuGH-Urteil vom 01. Oktober 2019 darf eine Webseite nämlich nicht mehr pauschal ohne Einwilligung Cookies setzen. Sondern der Besucher muss seine aktive Einwilligung erteilen.

Ein paar Kekse gefällig?

In unserem vorherigen Blogpost zum Cookie Urteil des EuGH haben wir diese Problematik bereits beschrieben. Cookies sind ein integraler Bestandteil des World Wide Web. Fast jede Webseite setzt ein halbes Dutzend Cookies. Und das beim ersten Besuch ohne Nachfrage. Aber die Cookies an sich sind auch gar nicht so sehr das Problem. Denn das Urteil richtet sich gegen eine bestimmte Form von Cookies.

Cookies werden ohne Einwilligung gesetzt

Besucher müssen ihre aktive Einwilligung erteilen bevor technisch nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Ein klassisches Beispiel ist die Notwendigkeit eines Session Cookies für den Warenkorb in einem Onlineshop. Ohne diesen Session Cookie kann der Besucher zumeist keine Artikel in den Warenkorb legen. Als technisch nicht notwendig gelten vor allem Tracking und Marketing Cookies. Das sind beispielsweise Cookies von Google Analytics oder Facebook.

Technisch notwendigz.B. Session Cookie für den Warenkorb
Technisch nicht notwendigRetargeting Cookies, Tracking Cookies, Analyse Cookies

Noch immer nutzen sehr viele Webseiten veraltete Cookie Banner. Diese zeigen einfach nur einen pauschalen Hinweis. Dieser besagt, dass bei Weiternutzung der Webseite ein Besucher die Cookies automatisch akzeptiert. Hier besteht technisch gar keine Verbindung zwischen der Einwilligung und dem Setzen der Cookies. Denn eine solche implizite Einwilligung ist nach dem Urteil nicht mehr zulässig. Der Besucher muss explizit einwilligen, welche Cookies gesetzt werden und vorher dürfen keine unnötigen Cookies gesetzt werden. Es ist sicher nur eine Frage der Zeit bis es hier die ersten Abmahnungen gibt. Besonders Betreiber von Onlineshops setzen sich hier wohl einem erhöhten Risiko aus.

Bis vor kurzem war auch auf unserem Blog noch eine solcher, vereinfachter Cookie Banner. Dieser setzte bereits Cookies von Google Analytics bevor eine Zustimmung überhaupt vorlag.

Deshalb haben wir umgestellt und aktivieren Google Analytics nur noch nach expliziter Einwilligung. Natürlich hat dies auch Nachteile auf die statistische Erfassung. Besonders Blogger leiden unter dieser Regelung.

Mit unserem Online Scanner auf Tracking Cookies prüfen

Wir haben einen speziellen Onlinedienst entwickelt, mit dem Sie ganz leicht Ihre Webseite überprüfen können. Sie brauchen nur Ihre Webseite eingeben und unser Tool prüft, ob Tracking Cookies gesetzt werden, die der Besucher eigentlich erst aktivieren müsste. Das ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, um zu prüfen, ob auf Ihrer Webseite noch Handlungsbedarf besteht.

zum Online-Scan

Unser Tool besucht Ihre Webseite mit einem echten Browser, wie es ein normaler Besucher tun würde. Dabei protokolliert es sämtliche Verbindungen und Cookies die beim Laden der Seite gesetzt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine objektive Prüfung. Wir freuen uns über Feedback. Wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung dieser Richtlinie für Ihr System brauchen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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